Seit Jahresbeginn gibt es eine neue Mindestpension bei mindestens 30 Jahren Versicherung: die Ausgleichszulage stieg auf 1.000 Euro an. Die Betroffenen fielen mit dieser höheren Mindestpension aus dem BezieherInnenkreis für den Mobilpass heraus. Die Wiener Stadtregierung will aber nicht, dass die zusätzliche finanzielle Absicherung für PensionistInnen durch die Kosten für Mobilität und Kultur aufgebraucht werden.
Deshalb beschloss der Wiener Gemeinderat auf unseren Antrag hin, den BezieherInnenkreis für den Mobilpass in Wien auch auf Pensionen mit 1.000 Euro Ausgleichzulage auszuweiten.
Was ist alles beim Mobilpass enthalten?
- ermäßigte Monatskarte & Halbpreisfahrschein bei den Wiener Linien
- Hundeabgabe von 50% für maximal einen Hund
- ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien, MA 13
- ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern, MA 44
- Ermäßigung bei Kursen der Wiener Volkshochschulen
Wo kann der Mobilpass beantragt werden?
Den Antrag gibt es im Internet (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/ausweise/mobilpass.html ),
beim zuständigen Sozialzentrum (https://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/wiener-sozialzentren.html ) oder über die Telefonnummer +43 1 4000 8040.
Fakten zum neuen Mobilpass im Überblick
- Die Kosten des Mobilpass pro Jahr und Person betragen EUR 126,-
- Es wird mit rund 2.900 zusätzlichen Mobilpässen gerechnet.
- Die geschätzten Mehrkosten betraguen rund 370.000 EUR pro Jahr.
- Der Mobilpass Neu tritt nach Beschlussfassung im Gemeinderat am 28.9. in Kraft.